Corona-Regeln

Aktuell geltende Corona Regeln. Was ist nötig für einen Besuch bei uns?

Einlass nur mit 2G Berechtigungs-Nachweis

Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung der bayerischen Landesregierung kann ein Besuch des Wellenbergs für Personen ab 14 Jahren vorerst nur mit einem 2G Berechtigungsnachweis (geimpft oder genesen) erfolgen. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.

  • Mind. zwei Mal Geimpft - Bitte bringen Sie Ihren offiziellen Impfnachweis (z.B. CovPass oder Corona-Warnapp) über mindestens zwei Schutzimpfungen mit (seit 15 Tagen abgeschlossen). Bitte beachten Sie: Nach Maßgaben der Behörden und des Paul-Ehrlich-Institut gelten Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, ebenfalls erst nach Erhalt von zwei Schutzimpfungen (mind. 15 Tage abgeschlossen) als vollständig geimpft.
  • Genesen - Genesene werden wie vollständig Geimpfte behandelt. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihr positives PCR-Testergebnis mit, das mindestens 28 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt. 
  • Genesen + eine Impfung – Genesene Personen, die zudem eine weitere Schutzimpfung erhalten haben, gelten als vollständig grundimmunisiert. Bitte halten Sie den Genesenen-Nachweis (mind. 28 Tage alt) sowie Ihren Impfnachweis (mind. 15 Tage abgeschlossen) bereit.

Von der 2G  Regel befreit

  • Kinder unter 14 Jahren: Das Lebensalter von Kindern ist durch entsprechende Dokumente (z.B. Reisepass, Lichtbildausweis, Schülerausweis o.Ä.) nachzuweisen.
  • Schüler mit Schulort in Deutschland zwischen 14 und unter 18 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Schulbetrieb unterliegen. Als Berechtigungs-Nachweis kann der Schülerausweis vorgelegt werden.
  • Schwangere & Stillende, die keinen 2G Berechtigungsnachweis (genesen, geimpft) vorweisen können, benötigen neben einem schriftlichen Nachweis der Schwangerschaft (z.B. Mutterpass), einen  negativen Schnelltest (max. 24h alt). Diese Ausnahmeregelung gilt vorerst bis einschließlich 31.03.2022.
  • Gäste, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können. Diese Personen erhalten gegen Vorlage eines negativen Schnelltest (max. 24h alt) Zugang zum Wellenberg.